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Sonderfälle des Au-pair Alltags

Manchmal läuft nicht alles so, wie eigentlich geplant. Das gilt auch, wenn man ein Au-pair aus dem Ausland bekommt. Damit Sie sich in diesen Situationen besser orientieren können, haben wir hier einige Sonderfälle beschrieben, die zwar nicht die Regel sind, aber trotzdem häufig vorkommen. Alle weiteren Fragen klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.

 

Das Einreisedatum des Au-pairs steht noch nicht fest

Steht das genaue Einreisdatum Ihres Au-pairs noch nicht fest, können Sie die Versicherung zunächst mit einem voraussichtlichen Einreisedatum beantragen. Sie erhalten dann eine Versicherungsbestätigung mit diesem Datum. Sobald Sie den genauen Einreisetag kennen, teilen Sie uns diesen mit. Sie erhalten dann die vollständigen Unterlagen. Vor dem geplanten Einreisetag genügt ein Anruf. Erfolgt die Mitteilung nach dem ursprünglich geplanten Einreisedatum benötigen wir einen Einreisenachweis (Passkopie oder Ticket).

 

Der Aufenthalt des Au-pairs wird verlängert

Au-pair Aufenthalte sind in der Regel auf ein Jahr beschränkt. Deswegen beträgt die Höchstversicherungsdauer dieser Versicherung zunächst ein Jahr. Verlängert sich der Aufenthalt im Gastland über die beantragte Dauer hinaus, so kann die Versicherung verlängert werden. Bitte beantragen Sie die Verlängerung vor Ablauf der bestehenden Versicherung. Die Verlängerung über unsere kostenfreie Servicenummer 0800 – 555 645 beantragt werden. Alternativ dazu können Sie uns auch einen Brief, ein Fax oder eine E-Mail senden.


Bei Annahme des Verlängerungswunsches durch den Versicherer besteht Versicherungsschutz nur für die Versicherungsfälle, die nach der Beantragung zur Verlängerung neu eingetreten sind. Ferner besteht bei einer Verlängerung keine Leistungspflicht für bestehende und bekannte Krankheiten, Beschwerden sowie bestehende Schwangerschaften und deren Folgen. Entsprechendes gilt für den Fall einer Umvermittlung.

 

Das Au-pair kommt in eine andere Gastfamilie

Wenn das Au-pair in eine andere Gastfamilie weiter vermittelt wird, kann die neue Gastfamilie einen Anschlussvertrag für die Au-pair Versicherung abschließen. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall das Datum des Gastfamilienwechsels sowie Name und Anschrift der neuen Gastfamilie mit. Wir heben den bestehenden Vertrag auf (siehe „Das Au-pair reist vorzeitig ab“).

 

Das Au-pair reist vorzeitig ab

Nach Ablauf des beantragten Zeitraums endet die Versicherung automatisch. Reist das Au-pair vorzeitig ab, teilen Sie uns dies bitte sofort mit. Ein Anruf genügt. Sie bezahlen dann nur die bis zum Eingang dieser Mitteilung angefallenen Monatsbeiträge. Das Lastschriftverfahren wird gestoppt, und eventuelle Überzahlungen bekommen Sie umgehend und ohne Abzug einer Verwaltungsgebühr zurücküberwiesen. Kommt es zu einem Au-pair- oder Gastfamilienwechsel, rechnen wir auch taggenau ab. Sie zahlen nur für den tatsächlichen Versicherungszeitraum und müssen keinen vollen Monat bezahlen. Die Rückerstattung erfolgt ab einem Rückzahlungsbetrag von 10 €. Für die Rückerstattung fallen keine Verwaltungsgebühren an.

Bitte teilen Sie uns eine vorzeitige Beendigung immer so schnell wie möglich mit, da eine rückwirkende Stornierung der Versicherung nicht möglich ist. Ein kurzer Anruf unter unserer kostenfreien Servicenummer 0800 – 555 645 genügt. Gerne können Sie Ihre Kündigung auch per Brief, Fax oder E-Mail senden.

 

Das Au-pair macht Urlaub

Geltungsbereich ist das Gebiet der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) einschließlich der Schweiz. Für Auslandsreisen des Au-pair besteht außerdem bis zu sechs Wochen weltweiter Versicherungsschutz.

 

Nicht eingelöste Lastschriften

Jede Rücklastschrift ist mit hohem Verwaltungsaufwand und Bankgebühren verbunden. Aus diesem Grund berechnen wir für jede Rücklastschrift eine Bearbeitungsgebühr von 15 €.

 

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