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Au-pair Versicherung leicht gemacht

 

Voraussetzungen für die Au-pair Versicherung

Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die nicht älter als 29 Jahre sind und sich vorübergehend im Geltungsbereich aufhalten, können nach den Produktvarianten AU-PAIR24 M, L und Z versichert werden. Die Versicherung kann bis zu einem Monat nach Einreise oder Umvermittlung in Ihre Familie abgeschlossen werden.

Geltungsbereich ist das Gebiet der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) einschließlich der Schweiz. Für einen nachweisbar maximal sechswöchigen Aufenthalt besteht weltweiter Versicherungsschutz.

 

So kommen Sie zu Ihrer Au-pair Versicherung

1. Schnell und direkt über's Internet
Hier können Sie die AU-PAIR24 Versicherung unkompliziert online abschließen und erhalten dann sofort Ihre Versicherungsbestätigung.

2. Per Post oder Fax
Sie können sich das Antragsformular (als PDF-Datei) auch herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt an uns schicken. Sie erhalten dann umgehend Ihre Versicherungsbestätigung.

 

Alle wichtigen Unterlagen auf einen Blick

Nach Vertragsabschluss erhalten Sie folgende Unterlagen:

  • eine Versicherungsbestätigung als Nachweis der Versicherung bei Ämtern und Behörden
  • eine Versichertenkarte für Ihr Au-pair
  • ein Ärzte-Info-Ticket für die direkte Abrechnung mit dem Arzt

 

Ab wann gilt die Versicherung?

Die Versicherung beginnt ab dem Tag der Einreise, bei einer Umvermittlung ab dem Tag des Gastfamilienwechsels. Der Versicherungsschutz beginnt zum selben Datum, jedoch frühestens am Tag nach Eingang des Antrages in unserem Büro (00.00 Uhr). Erfolgt die Einreise auf dem direkten Wege, besteht Versicherungsschutz auch in allen Ländern, über die die Einreise in den Geltungsbereich erfolgt. Diese zusätzliche Absicherung gilt für alle Hinreisen, die nicht länger als zwei Tage dauern.

 

Wann endet die Versicherung?

Die Versicherung endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Versicherungsschutz endet zum selben Datum, spätestens mit Beendigung des Aufenthaltes im Geltungsbereich. Erfolgt die Rückreise während der Versicherungsdauer und auf direktem Wege, besteht in den Ländern, über die die Rückreise ins Heimatland erfolgt, ebenfalls Versicherungsschutz. Diese zusätzliche Absicherung gilt für alle Rückreisen, die nicht länger als zwei Tage dauern.

 

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